Ab dem 31. Juli 2026 tritt in der Europäischen Union eine bedeutende Neuerung in Kraft: Hersteller sind verpflichtet, bestimmte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Fernseher und große Haushaltsgeräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie zu reparieren – und das zu angemessenen Preisen. Dieses sogenannte „Recht auf Reparatur“ soll dem Wegwerftrend entgegenwirken und nachhaltigen Konsum fördern.
Das neue EU-Gesetz, die Richtlinie (EU) 2024/1799, verpflichtet Hersteller, Reparaturen anzubieten, ohne diese überteuert zu gestalten oder durch technische Sperren zu verhindern. Reparaturen dürfen zwar kostenpflichtig sein, die Preise müssen jedoch fair bleiben. Zudem entfällt das Recht der Hersteller, Reparaturangebote abzulehnen, wenn zuvor unabhängige Techniker gearbeitet haben oder nicht-originale Ersatzteile verbaut wurden. Ein weiterer Vorteil für Verbraucher: Entscheidet man sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt einen Austausch, verlängert sich die Frist automatisch um mindestens zwölf Monate ab Rückgabe des reparierten Geräts.
Allerdings hinkt Spanien bei der Umsetzung dieser Richtlinie hinterher. Obwohl das Gesetz über nachhaltigen Konsum bereits in Arbeit ist, wurde es bislang nicht in nationales Recht überführt. Dies führt zu einer rechtlichen Grauzone, in der Verbraucher ihre Ansprüche auf Reparaturen außerhalb der Garantiezeit kaum durchsetzen können.
Solange Spanien die Richtlinie nicht ratifiziert, besteht das Risiko, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, was im schlimmsten Fall vor den Europäischen Gerichtshof führen könnte. Für Verbraucher empfiehlt es sich daher, bei Problemen mit defekten Geräten vorerst Unterstützung bei Verbraucherorganisationen wie der OCU zu suchen.
Insgesamt zeigt die neue EU-Regelung jedoch eine klare Richtung: Hersteller müssen ihre Produkte künftig reparaturfreundlicher gestalten, was sich bereits bei Labels zur Reparierbarkeit und dem geplanten Standard für austauschbare Akkus abzeichnet. Für Verbraucher bedeutet dies langfristig mehr Nachhaltigkeit und weniger Elektroschrott. Für derzeit defekte Geräte gilt weiterhin die Empfehlung, diese fachgerecht in Wertstoffhöfen zu entsorgen und nicht im Hausmüll zu entsorgen.
Quelle: Agenturen





